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Aktuelles aus dem Verein

Bestandene DHV Tandemprüfung

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Geschrieben von: GSC Frankenthermik e.V.

Als Verein wünschen wir unserem Vereinsmitglied Simon Konopka alles Gute zu seiner bestandenen Tandemprüfung in Bassano. Besonderer Dank geht an Thomas Frey, welcher sich für die Flüge als Passagier anbot und in Bassano mit ihm die Praktische Prüfung absolvierte. Die Prüfung wurde vom DHV Prüfer Peter Nitsche abgenommen.

Jahreshauptversammlung am 17.07.2021

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Geschrieben von: GSC Frankenthermik e.V.
Bei der Jahreshauptversammlung am 17.07.2021 stand unter anderem die Wahl der Vorstandschaft auf der Tagesordnung.
1. Vorstand: Reimund Massar
2. Vorstand: Norman Habram
Kassenwart: Uwe Friedrich
Geländewart: David Niejodek
Gerätewart: Thomas Frey
Sportwart: Simon Konopka
Wir bedanken uns bei der vorherigen Vorstandschaft für das Engagement für unseren Verein. Besonderen Dank gilt Roland Bertlein für seinen jahrelangen Einsatz als 1. Vorstand.
 
v.l.n.r.:Norman Habram, Reimund Massar, Uwe Friedrich, Thomas Frey, Simon Konopka

Corona Flugverbot aufgehoben

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Geschrieben von: GSC Frankenthermik e.V.

Die Vorstandschaft hebt das Flugverbot ab dem 16.5.2020 auch für Gäste wieder auf !!!!

Liebe Piloten,
trotz der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung gelten immer noch die allgemeinen Verhaltensregeln zur Beschränkung der Ansteckung.

- Bitte Abstand halten und Gruppenbildung vermeiden.

- Alle Piloten tragen sich ins Flugbuch ein - auch ohne Flug !!!

mfG
(Vorstand)

02.04.2020: Corona Flugverbot

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Geschrieben von: GSC Frankenthermik e.V.

Flugverbot - Einstellung des Drachen- und Gleitschirmflugbetriebs in Deutschland (letzte Aktualisierung 27.03.2020-12:30 Uhr)

Die Bundesregierung hat am 16.3.2020 mit den Bundesländern Regelungen festgelegt, welche durch die Bundesländer umzusetzen sind. Demnach sind „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten.“ Die Bundesländer mit ihren Gesundheitsministerien setzen inzwischen Allgemeinverfügungen und Verordnungen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Hier der Auszug des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit:
Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.

 

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